Voraussetzungen für die Zulassung zur Kita- & Schulbegleithundausbildung

 

 

Voraussetzungen für die Zulassung zur Kita- & Schulbegleithundausbildung

Damit ein Hund zur Ausbildung als Kita- oder Schulbegleithund zugelassen wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese betreffen sowohl das Wesen des Hundes als auch seine Gesundheit und das Zusammenleben mit der Bezugsperson. Hier sind die wichtigsten Anforderungen:

#### 1. **Alter des Hundes**
- Der Hund sollte mindestens **18 Monate alt** sein, um körperlich und geistig ausgereift zu sein und den Anforderungen der Ausbildung sowie des späteren Einsatzes gerecht zu werden.

#### 2. **Gesundheit**
- Der Hund muss **gesund und frei von ansteckenden Krankheiten** sein. Regelmäßige tierärztliche Untersuchungen sowie ein aktueller Impfstatus sind erforderlich. Auch eine Entwurmung und ein Schutz gegen Parasiten (z. B. Flöhe und Zecken) sollten gewährleistet sein.
- **Rassetypische Belastungen oder Einschränkungen** müssen berücksichtigt werden. Hunde, die unter rassespezifischen Atem- oder Gelenkproblemen leiden, sollten nicht belastet werden.

#### 3. **Wesen und Charakter**
- Ein Schulbegleithund muss ein **ruhiges, ausgeglichenes Wesen** haben. Aggressives oder sehr ängstliches Verhalten ist nicht geeignet.
- Der Hund sollte **freundlich und offen gegenüber Menschen**, insbesondere Kindern, sein und Freude an sozialen Interaktionen zeigen.
- **Lernbereitschaft und Anpassungsfähigkeit** sind ebenfalls wichtig. Der Hund sollte in der Lage sein, neue Situationen schnell zu erfassen und darauf ruhig zu reagieren.
- Er muss **stressresistent** sein und in ungewohnten oder lauten Umgebungen, wie z. B. einer lebhaften Schulklasse, ruhig bleiben können.

#### 4. **Grundgehorsam**
- Der Hund sollte bereits vor der Ausbildung einen **stabilen Grundgehorsam** beherrschen. Dazu gehören Befehle wie Sitz, Platz, Bleib, und Rückruf. 
- Auch die **Leinenführigkeit** ist eine wichtige Voraussetzung, um den Hund sicher durch verschiedene Situationen begleiten zu können.

#### 5. **Sozialverträglichkeit**
- Der Hund muss mit anderen Hunden und Tieren **sozial verträglich** sein und sollte auch in Gruppen keine Anzeichen von Aggression oder Unruhe zeigen.
- Zudem sollte er gut auf **fremde Menschen und Kinder** reagieren und keine Angst oder Unsicherheit zeigen, wenn er von mehreren Personen gleichzeitig umgeben ist.

#### 6. **Beziehung zur Bezugsperson**
- Eine **enge Bindung zur Bezugsperson** ist essenziell. Hund und Mensch sollten bereits gut aufeinander eingespielt sein und eine vertrauensvolle, klare Kommunikation pflegen.
- Die Bezugsperson muss in der Lage sein, den Hund sicher zu führen, seine Bedürfnisse zu erkennen und seine Grenzen zu respektieren.

#### 7. **Freude an der Arbeit mit Kindern**
- Ein wesentlicher Aspekt ist die **Freude des Hundes am Kontakt mit Kindern**. Der Hund sollte Interesse an sozialen Interaktionen haben und gerne in der Nähe von Menschen sein. Er darf sich nicht bedrängt fühlen, wenn Kinder ihn streicheln oder um ihn herum aktiv sind.

#### 8. **Keine Anzeichen von Jagdtrieb oder Schutztrieb**
- Ein starker **Jagd- oder Schutztrieb** ist für die Arbeit als Schulbegleithund nicht geeignet. Der Hund sollte nicht dazu neigen, andere Tiere oder Menschen als „Beute“ oder „Gefahr“ wahrzunehmen.

### Abschließende Überprüfung
Bevor der Hund zur Ausbildung zugelassen wird, erfolgt in der Regel eine **Eignungsprüfung** durch die Ausbilder:innen. Dabei werden Verhalten, Gehorsam und Sozialkompetenz des Hundes in unterschiedlichen Situationen überprüft. Erst nach erfolgreicher Beurteilung darf der Hund an der Ausbildung teilnehmen. 

Die Zulassung zur Ausbildung stellt sicher, dass der Hund die physischen und psychischen Voraussetzungen erfüllt, um sicher und stressfrei in einer Kita oder Schule arbeiten zu können, und gleichzeitig die Kinder in ihrem Alltag optimal zu unterstützen.

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