Um zur **Therapiebegleithundeausbildung** zugelassen zu werden, müssen Hunde bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Anforderungen stellen sicher, dass der Hund physisch, psychisch und sozial geeignet ist, um in therapeutischen Umgebungen zu arbeiten. Hier sind die gängigen Voraussetzungen:
### 1. **Grundgehorsam**
Der Hund sollte grundlegende Kommandos wie "Sitz", "Platz", "Hier" und "Bleib" sicher beherrschen. Ein verlässlicher Grundgehorsam ist unerlässlich, da der Hund während der Therapie sicher und kontrollierbar sein muss.
### 2. **Stabile Wesensart**
Therapiebegleithunde müssen ein ausgeglichenes, ruhiges und freundliches Wesen haben. Sie dürfen nicht ängstlich, aggressiv oder übermäßig aufgeregt sein. Ein stabiles Temperament sorgt dafür, dass der Hund in stressigen oder ungewohnten Situationen ruhig bleibt.
### 3. **Sozialverträglichkeit**
Der Hund sollte gut sozialisiert sein und sich sowohl mit Menschen als auch mit anderen Hunden vertragen. Er muss in der Lage sein, ruhig und freundlich auf fremde Menschen zuzugehen, ohne aggressiv oder ängstlich zu reagieren.
### 4. **Gelassenheit in unterschiedlichen Umgebungen**
Ein Therapiebegleithund muss sich in verschiedenen Umgebungen wohlfühlen, sei es in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen oder anderen sozialen Einrichtungen. Er darf nicht schreckhaft auf laute Geräusche, Menschenmengen oder unbekannte Gegenstände reagieren.
### 5. **Gesundheit**
Der Hund muss gesund und körperlich belastbar sein. Regelmäßige tierärztliche Untersuchungen sowie Impfungen und Entwurmungen sind Pflicht. Darüber hinaus darf der Hund keine ansteckenden Krankheiten haben, um die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten, mit denen er arbeitet.
### 6. **Mindestalter**
In der Regel sollten Hunde mindestens 18 bis 24 Monate alt sein, bevor sie zur Ausbildung zugelassen werden. Dies gewährleistet, dass der Hund körperlich und geistig ausgereift genug ist, um die Anforderungen der Therapiearbeit zu bewältigen.
### 7. **Kein stark ausgeprägter Jagdtrieb**
Ein Therapiebegleithund darf keinen übermäßigen Jagdtrieb haben, der dazu führen könnte, dass er unkontrolliert auf Menschen oder Tiere reagiert. Ein Hund, der schnell ablenkbar ist, kann in einer therapeutischen Umgebung nicht sicher eingesetzt werden.
### 8. **Freude am Kontakt mit Menschen**
Der Hund sollte gerne mit Menschen interagieren und offen auf sie zugehen. Es ist wichtig, dass der Hund den Kontakt genießt, besonders mit Kindern, älteren Menschen oder Personen mit Behinderungen, die oft vorsichtig oder langsam auf den Hund zugehen.
### 9. **Stressresistenz und hohe Belastbarkeit**
Da Therapiebegleithunde oft in stressigen oder emotional aufgeladenen Situationen eingesetzt werden, muss der Hund belastbar und stressresistent sein. Er sollte in der Lage sein, auch in lauten oder hektischen Umgebungen ruhig zu bleiben.
### 10. **Kein aggressives Verhalten**
Der Hund darf in keiner Situation aggressives Verhalten zeigen, sei es gegenüber Menschen oder anderen Tieren. Dies wird häufig durch einen Wesens- oder Verhaltenstest vor der Aufnahme in die Ausbildung überprüft.
Diese Voraussetzungen stellen sicher, dass der Hund in der Ausbildung und später im therapeutischen Einsatz gut zurechtkommt und eine sichere, beruhigende Präsenz für die Menschen darstellt, mit denen er arbeitet.
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